Bebauungsplan Fürhaupt II - 3. Änderung

Walddorfhäslach:
Bekanntmachung vom 07. Juni 2021

Öffentliche Notbekanntmachung am 07.06.2021 nach § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11.12.2000, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 28.10.2015 (GBl. S. 870, 875)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 nachfolgenden Beschluß gefasst, welcher hiermit gemäß § 1 Abs. 5 DVO GemO öffentlich im Wege der Notbekanntmachung bekannt gegeben wird. 

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplanes Fürhaupt II – 3. Änderung, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen, bestehend aus der Planzeichnung vom 28.05.2021, dem „Schriftlichen Teil“ (Textteil und Hinweise) vom 28.05.2021 und der Begründung vom 28.05.2021 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2, S. 1, Nr. 2 und Nr. 3 beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2, S. 1 Nr. 2 BauGB erfolgt vom 18.06.2021 bis 19.07.2021. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird daher abgesehen. Darüber hinaus wird auf Grundlage des § 13 Abs. 3, S. 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die örtlichen Bauvorschriften vom 15.01.2016, 08.03.2017 und 13.09.2021 haben weiterhin Bestandskraft. Der Beschluß des Gemeinderates zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist gemäß § 3 Abs. 2, S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu geben.


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