Gemeinschaftsschuppenanlagen - Bauabschnitt II
Für den Bau des zweiten Abschnittes der Gemeinschaftsschuppenanlage stehen noch 3 Schuppenabteile zum Erwerb in Erbbaupacht zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die – nicht im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübte – Bewirtschaftung einer Mindestfläche von 0,50 ha (Acker-, Wiesen-, Streuobst- und/oder Waldflächen) auf Walddorfhäslacher Gemarkung. Hierbei sollten sich ca. 2/3 der Flächen im Eigentum der Kaufinteressentinnen und -interessenten befinden; für das verbleibende Flächendrittel müssen Pachtverträge vorgelegt werden.
Bei Interesse dürfen Sie sich gerne an Frau Kerstin Schmid unter der Rufnummer (07127) 9266-32 oder unter ihrer Mailadresse kers...@walddorfhaeslach.de wenden.
Mitteilung im MB2025 vom 24.06.2021
Mitteilung im MB2024 vom 17.06.2021
Mitteilung im MB2022 vom 22.06.2021
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