Zum Presseartikel des Reutlinger Generalanzeigers von Freitag, 12.02.2021, „Walddorfhäslach im Visier“ und online „Walddorfhäslach in der Kritik“
Zum Presseartikel des Reutlinger Generalanzeigers von Freitag, 12.02.2021, „Walddorfhäslach im Visier“ und online „Walddorfhäslach in der Kritik“
Zum Presseartikel des Reutlinger Generalanzeigers
von Freitag, 12.02.2021, „Walddorfhäslach im Visier“
und online „Walddorfhäslach in der Kritik“
Liebe Mitbügerinnen und Mitbürger,
Bezug nehmend auf den Presseartikel des Reutlinger Generalanzeigers vom 12.02.2021 „Auch Walddorfhäslach im Visier“ bzw. online „Walddorfhäslach in der Kritik“ sowie zur Mitteilung des Landesnaturschutzverbandes möchten wir gerne Folgendes anmerken:
-
Der Presseartikel beinhaltet ein Wortzitat, in welchem ich gesagt haben soll, daß die Corna-Pandemie die weiteren gemeindlichen Planungen für den § 13b BauGB „zerschossen“ hat. Ich möchte hiermit ausdrücklich festhalten, daß ich das Wort „zerschossen“ nicht verwendet habe. Ich benutze solche Worte nicht. Zwischenzeitlich hat die Presse mit einer Mitteilung vom 16.02.2021 das Zitat korrigiert, wofür ich mich bedankt habe.
-
Zur zeitlichen Reihenfolge des Verfahrens § 13b BauGB ist Folgendes anzumerken (Verweis auf Homepage- und Amtsblattartikel Dezember 2019 bis Februar 2020): Am 06.12.2019 hat der Bundesrat beschlossen, die Gültigkeit des § 13b BauGB zum 31.12.2019 aufzuheben. Aus diesem Grund haben wir, der Gemeinderat, im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 19.12.2019 Bebauungsplanaufstellungsbeschlüsse für 16 sogenannte Arrondierungsgebiete gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 19.12.2019 haben wir bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Aufstellungsbeschlüsse nicht gleichzusetzen sind mit der Festlegung zukünftigen Bauerwartungslandes (Bauvorratsland), nicht automatisch zu einer damit verbundenen Umwandlung in Wohnbaulandflächen führen werden und daraus auch kein eigentumsrechtlicher Anspruch auf Baulandentwicklung entstehen kann.
Im Vergleich zum Inhalt des Presseartikels haben wir also nicht im Jahre 2019 zunächst Aufstellungsbeschlüsse gefasst und erst dann reagiert, als sich Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einer Unterschriftenliste an uns gewandt haben.
In der öffentlichen Sitzung am 19.12.2019 haben wir zudem erläutert, daß diese Beschlußfassungen lediglich die Grundlage für ein Auswahlverfahren darstellen, welches der Gemeinderat im Jahre 2020 durchführen wird und sich das Auswahlverfahren auf einige wenige dieser Flächen beziehen wird. Wir haben klargestellt, daß hierbei eine genaue und sehr sorgfältige Abwägung aller Vor- und möglicher Nachteile für die an diese jeweiligen Bebauungsplanbereiche angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner, für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der Bebauungsplanbereiche sowie für die Gemeinde im Hinblick auf Topographie, Erschließung, Verkehr, Immissionsschutz und Finanzierung vorzunehmen ist.
Und genau das haben wir auch umgesetzt und zwar sehr schnell: Wir haben bereits in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2020 auf Grundlage eben dieser genauen Prüfungen viele der Arrondierungsgebiete wieder aus dem Flächenpool entnommen, so daß wir aktuell nur noch 8 Bebauungsplanaufstellungsbeschlüsse, darunter mehrere kleinere Flächengebiete, haben.
Die seit Frühjahr 2020 anhaltende Coronapandemie erschwert eine Entwicklung derartiger Gebietsbereiche, weil ein intensiver und v. a. auch gemeinsamer Austausch mit den Grundstückseigetümerinnen und -eigentümern und Anwohnerinnen und Anwohnern hierfür unabdingbar ist. - Mit dem § 13b BauGB kann bei uns in Walddorfhäslach keine Bauflächenvorratshaltung betrieben werden, weil die Satzung für einen gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan innerhalb von zwei Jahren gefasst sein muß. Und genau das machen wir in Walddorfhäslach nur dann, wenn sich die privaten Umlegungsbeteiligten zur Bebauung ihrer privaten Grundstücke innerhalb von 5 Jahren verpflichtet haben. Die Mitteilung des Landesnaturschutzverbandes ist daher nicht richtig. Derartige öffentliche Pauschalierungen zeigen, daß sich selbst ein solch fachlich renommierter Verband nicht ausreichend differenziert mit diesem wichtigen und sensiblen Thema auseinandersetzt.
- Seit vielen Jahre betreiben wir in Walddorfhäslach eine intensive Innenentwicklung. Dies betrifft sowohl die Ortskernsanierungen in beiden Ortsteilen, die Überarbeitung von bestehenden älteren Bebauungsplänen, die gemeindlichen Grunderwerbe von Innenentwicklungs- und Brachflächen und die Bauverpflichtungen beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke sowie auch die Bauverpflichtungen im privaten Grundstücksverkehr zur Vorbeugung von Grundstücksspekulationen (hier waren wir Vorreiter) und die Bauverpflichtungen im Rahmen unserer freiwilligen Umlegungsverfahren für die privaten Umlegungsbeteiligten.
Jede Flächenentwicklung wird bei uns mit großer Sorgfalt im Hinblick auf Notwendigkeit geprüft und ausschließlich unter Berücksichtigung ökologischer Maßnahmen (Grünflächenausgleiche, getrennte Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser etc. pp.) umgesetzt, auch beim § 13b BauGB.
Wir sind hier in Walddorfhäslach ländlich und landwirtschaftlich geprägt, und das soll und wird auch weiterhin so bleiben. Wir stehen alle in der gemeinsamen Verantwortung, unsere Natur und Umwelt zu schützen, die ländliche und dörfliche Struktur unserer Gemeinde zu bewahren und zugleich auch einige wenige Wohnraumpotenzialflächen für die Zukunft der Gemeinde Walddorfhäslach bereithalten, damit wir in geeignetem Maße den örtlichen Bedarf an Wohnraum erfüllen können.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und beste Gesundheit, stehen Ihnen für Fragen und Gespräche gerne zur Verfügung und vebleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin
Aktuelles
Bundestagswahl
am 23. Februar 2025
Bekanntmachungen und InformationenÖffentliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 01.01.2025
Rathaus Walddorfhäslach
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
15:30 - 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Häslach
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und
14:30 - 16:00 Uhr
Wasserablesung
Europawahl 2024
Kommunalwahl 2024
Mehr Infomationen und öffentliche Bekanntgaben zur Wahl.Briefwahlantrag